Trägerverein

Soziale Einrichtungen brauchen einen Träger. Bei Jugendzentren sind dies meistens die Kommunen (Städte) oder Kirchen. In Attendorn wurde dafür ein Verein gegründet.

Der Verein hat eine Satzung, die viele Angelegenheiten regelt. § 2 der Satzung beschreibt z. B. den Zweck dieses Vereins:

„Der Verein hat die Aufgabe, in Attendorn bei der Erziehung, Bildung und Freizeitgestaltung, auf der Grundlage des freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates, jungen Menschen Hilfe zu leisten. Dabei wird eine seiner Aufgaben sein, geeignete Formen zu entwickeln, die den Dialog mit anderen Mitbürgern, ermöglichen bzw. ihm dienen.

Zu diesem Zweck unterhält der Verein eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit (Jugendzentrum) im Sinne des Kinder- und Jugendplanes des Landes NRW. Außerdem hat er die Aufgabe, die Kultur und die Völkerverständigung zu fördern.

Die dafür erforderlichen Mittel verschafft sich der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen und Zuschüsse der privaten und öffentlichen Hand, durch Spenden, Basare und auf ähnliche Weise. Der Verein hat mehrere Organe (Gremien) mit verschiedenen Aufgaben: die Mitgliederversammlung, den Beirat, den Vorstand und den Jugendrat.“

Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann Mitglied in dem Verein werden. Wenn du Mitglied werden möchtest, findest du hier eine Beitrittserklärung.

Und falls du dich weiter informieren willst: Infos zur Geschichte des Vereins haben wir hier zusammengestellt, die Satzung kannst du auf dieser Seite einsehen.

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